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GRUNDSTEUERREFORM: DAS MÜSSEN SIE WISSEN

Durch das Grundsteuerreformgesetz werden Eigentümer von inländischem Grundbesitz zu einer Neubewertung ihres Besitzes im Jahr 2022 verpflichtet. Der veraltete Einheitswert wird durch die Neubewertung ersetzt. Wenden Sie sich bei diesem komplexen Thema am besten an ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.

Weitere Informationen finden Sie in der
Informationensbroschüre zur Grundsteuerreform

die Vorerfassungsbögen zum Download

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Wenden Sie sich direkt an Ihren Steuerberater oder
Ihre Steuerberaterin.

Grundsteuerreform
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