Steuerliche Vorteile ab 01.07.2025

Jetzt investieren und Steuern sparen!

Seit dem 1. Juli 2025 sind neue steuerliche Regelungen in Kraft getreten, die Unternehmen attraktive Abschreibungsmöglichkeiten bieten. 
Nutzen Sie diese Chancen für Ihre Investitionen und Firmenfahrzeuge.

1. Degressive Abschreibung für Investitionen

  • Gilt für: Bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter
  • Zeitraum: 01.07.2025 bis 31.12.2027
  • Vorteil: 3-fache lineare Abschreibung, max. 30 % pro Jahr
  • Beispiel: Anschaffung im Juli 2025 → 15 % im ersten Jahr

2. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

  • Gilt für: Neu- und Gebrauchtfahrzeuge im Begünstigungszeitraum
  • Zeitraum: 01.07.2025 bis 31.12.2027
  • Vorteil:
    • 75 % der Anschaffungskosten sofort im Erstjahr
    • Danach gestaffelt bis 100 % in 5 Jahren
  • Tipp: Leasingfahrzeuge sind nicht begünstigt – Kauf lohnt sich!

3. Erhöhung der Listenpreisgrenze für E-Fahrzeuge

  • Private Nutzung (1 %-Regel / Fahrtenbuch):
    • 25 % Ansatz bis 100.000 € Listenpreis (bisher 70.000 €)
  • Gilt für: Anschaffungen und Leasing ab 01.07.2025

Ihr Vorteil:

  • Sofortige Steuerersparnis
  • Bessere Investitionsplanung
  • Förderung von Elektromobilität

Jetzt handeln! Wir beraten Sie gerne zu den optimalen Investitions- und Steuerstrategien.

Laden Sie sich hier die Zusammenfassung als Flyer herunter: Flyer Steurvorteile seit 1. Juli 2025

Foto Kalenderblatt 1. Juli 2025
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