Der Fiskus und das Kurzarbeitergeld
Die gute Nachricht ist: Kurzarbeitergeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Die schlechte Nachricht ist: Wer diesen Lohnersatz erhalten hat, kommt beim Fiskus dennoch nicht ungeschoren davon. „Das wird vor allem bei den Steuererklärungen für das Jahr 2020 ein großes Thema“, beschreibt Michael Heiss in einem Artikel der Sindelfinger/Böblinger Zeitung.
den Artikel als PDF herunterladen
