STEUERLICHE BESONDERHEITEN DER INFLATIONSAUSGLEICHPRÄMIE
Am 25. Oktober 2022 wurde das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hierin wurde im neu eingeführten § 3 Nr. 11c EStG eine Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Dem Arbeitgeber ist es hierdurch möglich, Zahlungen an Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu leisten.
(Stand 15.11.2022)