Neue Förderprogramme des BmWi und BmBF

Die steuerliche Forschungszulage und Digital Jetzt

Derzeit sorgen zwei neue Förderprogramme des BmWi und BmBF für Aufregung: die steuerliche Forschungszulage und das Programm Digital Jetzt.

Die steuerliche Forschungszulage

Mit der Forschungszulage wurde in diesen Tagen eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung eingeführt. Diese ergänzt den jetzt schon recht üppigen Strauß an direkten und indirekten Fördermaßnahmen um eine steuerliche Komponente, wie sie viele andere Staaten der Europäischen Union seit vielen Jahren kennen Begünstigt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Auf die Steuerschuld werden 25% der nachgewiesenen Entwicklungskosten angerechnet. Hat man z.B. 100.000 € Entwicklungskosten, mindert sich die Steuerschuld um 25.000 €. Der Maximalbetrag liegt bei 4 Mio. € Entwicklungskosten, die dann die Steuerschuld um 1 Mio. € mindern.
Die Forschungszulage kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Ist die Zulage höher als die Steuerschuld wird der übersteigende Betrag erstattet. Das Programm kann von allen Unternehmen unabhängig von der Größenordnung in Anspruch genommen werden. Sie ist also auch für Startups interessant, die häufig viel forschen, aber noch keine Steuern zahlen.

Das Verfahren ist zweistufig, wie auch die oben angebene Grafik der Bescheinigungsstelle Forschungszulage zeigt.

Damit die Kosten steuerlich anerkannt werden, muss man einen Online-Antrag bei einer Bescheinigungsstelle einreichen. Wird dieser bewilligt, ist das Finanzamt an ihn gebunden. Es darf ihn nicht mehr widerrufen. Die Bescheinigung wird einfach dem Steuerberater zur steuerlichen Bearbeitung gegeben.
www.bescheinigung-forschungszulage.de
Ein Forschungsprojekt i. S. der Forschungszulage kann rückwirkend nur bis zum 01.01.2020 beantragt werden. Ein davor liegender Forschungsbeginn wird nicht anerkannt.

Was umständlich klingt, offenbart seine Attraktivität erst im Detail: bislang musste man recht umfangreiche Anträge stellen, die schnell 70 Seiten oder mehr umfassten. Anträge für die Forschungszulage fallen deutlich kürzer aus und werden online eingereicht. Musste man bisher für die geleistete Arbeit Zahlungsanforderungen einreichen, kann man die anerkannten Aufwendungen nun einfach von der Steuer abziehen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html

Digital Jetzt

Dieses Programm ist vor wenigen Tagen so spektakulär gestartet, dass das Portal des Projektträgers wegen Überlastung wieder geschlossen werden musste.

Der Grund ist einfach: mit diesem Programm ermöglicht das BMWi erstmals nicht rückzahlbare Zuschüsse von Investitionen in Hard- und Software und die erforderliche Ausbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Damit soll die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorangetrieben werden. Solche Vorhaben müssen nicht besonders innovativ sein (was bei der Forschungszulage gefordert wird), sondern die Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Digitalisierung verbessern. Ein Reifenhändler, der einen Webshop einrichten möchte, kann die damit verbundenen Kosten geltend machen, obgleich ein Webshop heute nicht mehr wirklich innovativ ist. Nicht bezuschusst werden allerdings Kosten für Standard-Büroanwendungen wie Office-Produkte. Wichtig ist dem MMWi, dass sich die Maßnahmen in die Digitalisierungsstrategie des Unternehmens einfügen. Diese ist – neben den Angeboten potentieller Lieferanten – nachzuweisen. Der Zuschuss kann für KMU bis zu 50% je bewilligtem Projekt betragen, maximal jedoch 50.000 €. Es können mehrere Projekte bewilligt werden, allerdings nicht parallel.

Auch dieses Programm wird ausschließlich digital abgewickelt: https://www.digitaljetzt-portal.de
Das Programm ist so begehrt, dass es wegen des Ansturms mehrmals wieder abgeschaltet werden musste. Man arbeitet derzeit an einem neuen Registrierungsverfahren.

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Dr. Gilbert Anderer
AndererConsulting – Innovation Excellence
andererconsulting.com

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